Anordnung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ausnahme von der Sperrfristanordnung

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille ist die Anordnung
einer Sperre von 6 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
auch dann geboten, wenn es sich um einen Angeklagten ohne
Voreintragungen im Bundeszentralregister (keine Punkte) handelt.

Auch das Ausnehmen einzelner Fahrzeugarten von der Sperre scheidet
aus, wenn für eine ausreichende Abschirmung der Gefährdung des
Maßregelzwecks keine hinreichenden objektiven Umstände vorliegen.

AG Lüdinghausen – 16 Cs-82 Js 9592/11

 

 

Strafverteidiger Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht

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2 Gedanken zu „Anordnung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis“

  1. Die Rechtsfreie Zone Euroweb meldet auetkll ein weiteres Verfahren und einen weiteren Grund weshalb nunmehr das Landgericht Hannover eine Zahlungsklage der Webstyle GmbH abwies: Kein rechtsgc3bcltiger Vertrag wegen eines Mangels in der Willensc3bcbereinstimmung . Die Webstyle hatte wohl beim Vertragsabschluss keine genc3bcgende Leistungsbeschreibung geliefert.Das Urteil in der Sache 9 O 153/10 des LG Hannover sei noch nicht rechtsgc3bcltig, im Berufungsverfahren habe das OLG Celle aber durchblicken lassen, dass es das Urteil nicht aufheben werde.Ich mache Sorgen wegen des Gesundheitszustandes des Autors der Nachricht vom Oktober 21, 2011 um 7:55 . Wc3a4re der nicht anonym, ich wc3bcrde ihn dem zustc3a4ndigen Gesundheitsamt melden, auf dass sich ein Arzt um liebevoll um ihn kc3bcmmere, ihm eine schc3b6ne weic39fe Jacke anziehe und ihm einen schc3b6nen, ruhigen Ort zeige.

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