Höheres Bußgeld für Falschparker

Neue Verkehrsregeln seit  1. April 2013 für Radfahrer und Falschparker

Ab 1. April 2013 müssen nicht nur Fahrradfahrer, wir haben darüber berichtet :

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/hohere-busgelder-fur-radfahrer/

sondern auch Autofahrer die falsch Parken ein höheres Bußgeld zahlen.

  • auf Geh- oder Radweg parken   20 Euro
  • auf Schutzstreifen für Radfahrer parken   20 Euro
  • beim Ein- oder Aussteigen nicht auf Radfahrer achten   20 Euro
  • auf Radweg fahren   15 Euro
  • Parken ohne Parkschein   10 Euro
  • Parken an einer abgelaufenen Parkuhr   10 Euro

Es lohnt sich daher ein Parkticket zu ziehen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:

Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/

Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart

 

2 Gedanken zu „Höheres Bußgeld für Falschparker“

  1. Wie Hoch soll das Bußgeld denn noch steigen??

    Es werden wieder die kleinen Leute abgezockt!

    Die Städte sind überfüllt mit Autos und Parkplätze
    sind Mangelware. Manch einer parkt aus Not auf
    einen falschen Parkplatz.

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