Fußgänger stellt sich Motorradfahrer in den Weg

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.10.2012 – 12 U 819/11

Nach Aussage eines Zeugen stand der Fußgänger mitten auf dem nur 2,40 Meter schmalen Schotterweg. Der Motorradfahrer sah zwar den mit der Faust drohenden und sichtlich aufgeregten Mann, versuchte aber dennoch an dem Fußgänger rechts vorbeizufahren, weil er keinen Ärger wollte. Der Fußgänger machte aber einen Schritt Richtung Motorrad und es kam zur Kollision.

Dabei verletzte sich der Fußgänger das rechte Schienenbein und erlitt eine rechtsseitige Rippenfraktur im hinteren seitlichen Bereich des Brustkorbs. Ein Verletzungsbild, das nach Feststellung eines Gutachters in allen Details den vom Zeugen geschilderten Unfallhergang belegt. Während der betroffene Fußgänger jedoch behauptet, fernab von der Fahrspur in der Böschung gestanden zu haben. Weshalb ihn auch keinerlei Mitschuld an dem Malheur träfe.

 Stellt sich auf einem Feldweg ein Fußgänger vor ein heranfahrendes Motorrad und will es am Vorbeifahren hindern, trifft dem Fußgänger eine hälftige Mitschuld, wenn es zur Kollision kommt. Selbst wenn das Motorrad gar nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen war.

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Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart

2 Gedanken zu „Fußgänger stellt sich Motorradfahrer in den Weg“

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