Fahrerlaubnis / Führerschein wurde verloren oder vergessen
Grundsätzlich gilt, der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Zuständige Personen sind z.B. die Polizei.
Führerschein vergessen
Wer den Führerschein zu Hause vergessen oder verloren hat, bleibt zum Fahren berechtigt, wird aber mit € 10,- verwarnt. „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zielt nicht auf den Führerschein als Dokument ab, sondern auf die Fahrberechtigung. „Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
Führerschein verloren
Wenn der Führerschein verloren geht, muss das sofort bei der Führerscheinbehörde gemeldet werden. Dort kann man auch die Neuausstellung des Führerscheins beantragen. Bis zur Neuausstellung erhält man ein vorläufiges Dokument.
Für weitere Informationen:
Rechtsanwalt Michael Erath
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