Eintragungsgrenze

Eintragungsgrenze bei Bußgeldern

Mit der Neuregelung des Fahreignungsregisters zum 01.05.2014 wurde nicht nur die Punkte-Anzahl geändert, es gab auch Änderungen bei den eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen.

Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt.

Die Eintragungsgrenze war bis zum 01.05.2014 genau 40 Euro. Jedes Bußgeld mit diesen Betrag und höher wurde in Verkehrsregister eingetragen.nach-sonnenuntergang_21289287

Die Eintragungsgrenze wurde auf 60 Euro heraufgesetzt. Dies bedeutet, dass erst bei einem Bußgeld von 60 Euro eine Eintragung in das neue Fahreignungsregister erfolgt.

Zu seinem vierzigsten Geburtstag wurde das alte Punktesystem reformiert. Zum 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister in  Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Die maximalen Punkte wurde von 18 Punkten auf den Höchststand von 8 geschrumpft. Die Fahrerlaubnis wird nun bei 8 Punkte  entzogen.


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Rechtsanwalt Michael Erath
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