Verjährungsunterbrechung im Bußgeldverfahren

Verjährungsunterbrechung im Bußgeldverfahren

Nach 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Tat,  sind die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt. § 26 Abs. 3 StVG

Die Verjährung unterbrechen folgende Handlungen:

  • die erste Vernehmung des Betroffenen
  • die Anordnung der ersten Vernehmung des Betroffenen
  • die Bekanntgabe der ersten Vernehmung des Betroffenen
  • die Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen, dass gegen Ihn ermittelt wird

Nur ein Anhörungsbogen an den Betroffenen, der eine eindeutige
Beschuldigung enthält, hat verjährungsunterbrechende Wirkung. Dem Adressat
muss klar sein, in welcher Funktion er aussagen soll. (Zeuge oder Beschuldigter)

OLG Dresden DAR 2004, 535

Anordnung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ausnahme von der Sperrfristanordnung

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille ist die Anordnung
einer Sperre von 6 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
auch dann geboten, wenn es sich um einen Angeklagten ohne
Voreintragungen im Bundeszentralregister (keine Punkte) handelt.

Auch das Ausnehmen einzelner Fahrzeugarten von der Sperre scheidet
aus, wenn für eine ausreichende Abschirmung der Gefährdung des
Maßregelzwecks keine hinreichenden objektiven Umstände vorliegen.

AG Lüdinghausen – 16 Cs-82 Js 9592/11

 

 

Strafverteidiger Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht

Tel.: 0711 77393 80 

Fax: 0711 77393 77
Mobil: 0176 44445872
Email: kanzlei@ra-erath.de

 

Vier-Augen-Prinzip

Vier-Augen-Prinzip

Ein Vier-Augen-Prinzip, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung
mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer
Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte
Messwert  und die Übertragung dieses Messwertes in das Protokoll
von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert
nicht.

Es lässt sich weder aus verfahrensrechtlichen Vorschriften noch
aus materiell-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätzen ableiten
und ist mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht
vereinbar. (§ 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO)

Beschluss des OLG Düsseldorf v. 13.09.2012 (IV-2 RBs 129/12)