Bußgeldkatalog Alkohol Drogen 2014

Bußgeldkatalog Alkohol 2014

Damit Sie wissen, welche Folgen bei Verkehrsverstößen auf Sie zukommen können, habe ich hier einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Sie bereitgestellt.
Es handelt sich um den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol welcher ab dem 01.05.2014 gilt.

Alkohol und Drogen

 
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Alkohol
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal 500 Euro 2 1 Monat
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal 1000 Euro 2 3 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim dritten Mal 1500 Euro 2 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Drogen
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 Euro 2 1 Monat
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1000 Euro 2 3 Monate
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim dritten Mal 1500 Euro 2 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Ein großer Teil  aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.

Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Anhörungsbogen unverbindlich zu. Es entstehen keine Kosten. Garantiert!

Email:  bussgeld@ra-erath.de

Fax: 0711 627 6699 3
Tel: 0711 627 6699 2

Es entstehten für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.

Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.

Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei  Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

Wir sind auch hier tätig:
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Rechtsanwalt Michael Erath
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