Schimpfwörter, Beleidigungen, Ausraster all diese Dinge kommen im Straßenverkehr vor.
Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog.
Beleidigungen im Straßenverkehr sind Straftaten
Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat nach § 185 StGB. Diese Straftat kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Wie hoch ist die Strafe?
In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt.
Beleidigungen gegen einen Polizisten
Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann dies teuer zu stehen kommen. Bereits das Duzen eines Polizisten im Eifer der Gefechts kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen.
§ 185 Beleidigung
§ 187 Verleumdung
Für weitere Informationen : Kanzlei Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
TEL: 0711/627 6699 2 FAX: 0711/627 6699 3 Mobil: 0176/ 4444 5872 Kanzlei@Ra-Erath.de
Anwalt für Strafrecht in Stuttgart http://www.lkw-recht.de http://www.ra-erath.de
Ich frage mich immer, warum zwar das Duzen eines Polizisten strafbar ist (was OK ist), aber Polizisten nicht nur im TV von ihnen dienstlich angesprochene Personen ebenfalls oft genug ohne Wenn und Aber duzen.